Änderungen bei Abstinenznachweisen
  • Verlängerung der Screening-Zeiträume in einigen Fällen auf bis zu 15 Monate
  • Einführung einer verpflichtenden Karenzzeit von 3-6 Monaten zwischen MPU-Vorbereitung und Begutachtung
  • PEth kann nun auch für Alkohol-Abstinenzkontrollprogramme eingesetzt werden