Neue Beurteilungskriterien für MPU seit Juli 2023 in Kraft

Die 4. Auflage der Beurteilungskriterien zur Fahreignungsbegutachtung ist seit 1. Juli 2023 verbindlich anzuwenden.

Wichtige Neuerungen:

  • Einführung von Phosphatidylethanol (PEth) als zusätzlicher Alkoholmarker
  • Neue Hypothesen für Dauermedikation und Medikamentenmissbrauch
  • Anpassung der Leistungs- und Reaktionstests: Mindestens 3-5 Leistungsbereiche müssen nun überprüft werden