Neuerungen durch das Cannabisgesetz 2024
  • Erhöhung des THC-Grenzwerts im Straßenverkehr auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum
  • Bei einmaligem Verstoß unter diesem Wert keine MPU-Anordnung mehr
  • Anpassung des § 13a FeV: Erleichterte Bedingungen für Betroffene möglich